LDV Satzung

§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr(1) Der Verein führt den Namen Landwirtschaftlicher Dorfverein Völlenerkönigsfehn.Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“.(2) Der Verein hat seinen Sitz in 26810 Westoverledingen – Völlenerkönigsfehn.(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins(1) Der Verein mit Sitz in 26810 Westoverledingen…